Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand, dem auch die Pfarrerin angehört, verwaltet und leitet die Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Gemeindemitgliedern gewählt.

In regelmäßigen Sitzungen berät und beschließt der Kirchenvorstand über das Gemeindeleben, über Gottesdienste, Finanzen, Personal und Bauvorhaben. Der Kirchenpfleger verwaltet die finanziellen Mittel der Gemeinde.

Die Kirchenvorstandssitzungen sind öffentlich.

Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen aus: Ralf Selch, Kathrin Dietz, Regina Kreuzer, Annette Spreitzer, Claudia Haß, Pfarrerin Dr. Stefanie Schön, Dr. Thomas Hesse (auf dem Bild Links)

 

von links: Ralf Selch, Kathrin Dietz, Regine Kreuzer, Annette Spreitzer,
Kirchenvorstand seit 21. Oktober 2018

Kirchengemeindeordnung

Die Kirchengemeindeordnung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (Rechtssammlung Nr. 300 - in der Neufassung vom April 2006) legt die Aufgaben des Kirchenvorstands genau fest. Die Paragrafen 18 bis 52 sind hier wörtlich wiedergegeben: